ÖPNV-Plan
Der Plan des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt (ÖPNV-Plan) bildet gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG LSA die Grundlage für eine landesweit koordinierte Verkehrsgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen der Landesentwicklung.
ÖPNV-Plan 2020 – 2030
Mit dem ÖPNV-Plan 2020 – 2030 hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, einen zukunftsfähigen und nutzerorientierten ÖPNV zu gestalten, diesen als Gesamtsystem zu betrachten und im Ergebnis Bahn und Bus zu vernetzen.
Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt dabei mit seiner Verkehrspolitik einen möglichst wirtschaftlichen und nachfragegerechten Verkehrsmittelmix: Bahn, Bus und flexible Bedienformen (z. B. Rufbus) sollen jeweils entsprechend ihrer Stärken eingesetzt werden. Besonderes Augenmerk wird auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Land gelegt.
Der ÖPNV-Plan 2020 – 2030 wurde nach der Durchführung mehrerer Workshops zu diversen Fachthemen und dem formellen Beteiligungsverfahren am 11.12.2018 vom Kabinett beschlossen
Workshops im Vorfeld der Neuaufstellung
Einen Überblick über die verschiedenen Workshops, die behandelten Themenbereiche, ausgewählte Präsentationen und Fotos der Veranstaltungen finden Sie unter:
Prüfung von Bahnstationen
Die Prüfung von Bahnstationen bezüglich Neuanlage, Verlegung oder Schließung erfolgt auf Grundlage des ÖPNV-Plans. Neben den im ÖPNV-Plan ausgewiesenen Bahnstationen können bei weiterem Handlungsbedarf oder auf Anfragen von Gemeinden weitere Bahnstationen geprüft werden. Eine Übersicht der betreffenden Bahnstationen erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.