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Investitionen Kohleregionen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaften und sonstige Träger kommunaler Aufgaben in Sachsen-Anhalt nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038)" für besonders bedeutsame Investitionen in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers.

Die Zuwendungen verfolgen das Ziel, den Strukturwandel im Zuge der Beendigung der Verstromung mit Braunkohle zu bewältigen und die Beschäftigung in der betroffenen Region zu sichern.

Förderbereichsübergreifende Vorhaben erfordern eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Bewilligungsbehörden. Der Förderlotse berät den Vorhabenträger zu einer zweckmäßigen Unterteilung von Gesamtprojekten in Teilprojekte, erforderlichenfalls in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden; bei Zweifelsfragen entscheidet der Richtliniengeber.

Vorhaben, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, müssen im Teil Sachsen-Anhalt des Mitteldeutschen Reviers nach § 2 Nr. 3 Buchst. b des Investitionsgesetzes Kohleregionen wirken: Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis.

Was wird gefördert?

Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH ist für die Umsetzung des Förderbereiches 2 b) Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs zuständig.

Dieser umfasst:

  • Bau, Ausbau und die Umgestaltung von SPNV-Schnittstellen

  • Revitalisierung von Empfangsgebäuden

  • Maßnahmen an nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften der oben genannten Landkreise und kreisfreien Stadt,

  • sonstige Träger soweit sie öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in oder für die oben genannten Landkreise oder kreisfreien Stadt erfüllen

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können sich darunter nichts Konkretes vorstellen und suchen nach Inspiration?

Anregungen finden Sie bei unseren bestehenden Förderprogrammen: Schnittstellenprogramm und REVITA.

Downloads und Links

Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, muss im in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers liegen. Bei Investitionsvorhaben der Gemeinden und Gemeindeverbände hat eine Prüfung der Förderwürdigkeit bereits vor der Antragstellung durch die zuständige Gebietskörperschaft nach § 2 Nr. 3 Buchst. b des Investitionsgesetzes Kohleregionen zu erfolgen.

Die Mindestangaben für die Prüfung der Förderwürdigkeit des Vorhabens durch den Bund sind in der Anmeldung enthalten. Nutzen Sie hierfür das zentrale Formular "Projektanmeldung" bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Formular "Projektanmeldung“ reichen Sie bei der NASA GmbH postalisch und elektronisch (per E-Mail) ein. Nach Vorprüfung durch die NASA GmbH wird dieses Formular von der NASA GmbH an die zentrale Stelle, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, zur Anmeldung des Projektes beim Bund zur Förderwürdigkeitsprüfung weitergeleitet.

Für die elektronische Bearbeitung ist eine Anmeldung in unserem Förderportal vorzunehmen:

Förderportal der NASA GmbH

Nach Vorlage der Bestätigung und dem Ergebnis der Prüfung der Förderwürdigkeit des Vorhabens durch den Bund  werden Sie über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert. Danach können Sie im Förderportal der NASA GmbH den Förderantrag stellen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.

Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).

Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen. Das Ausgabeblatt ist ausgefüllt der Mittelanforderung beizufügen, wenn bereits Zahlungen geleistet worden sind. Bitte beachten Sie, dass das Ausgabeblatt fortlaufend im gesamten Projektzeitraum zu pflegen ist.

Mittelanforderung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgabeblatt.xlsx (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Dem Verwendungsnachweis ist das fortlaufend ausgefüllte Ausgabeblatt beizufügen.

Verwendungsnachweis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:

Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038

ANBEST_GK.pdf

NBEST_BAU.pdf

Hinweisblatt_Freistellungsbescheinigung.pdf

Guideline Strukturwandel.pdf

Kontakt

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 416
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99