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Ladeinfrastrukturprogramm

Aufruf zur Antragseinreichung

  • Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur [bis 15. November 2022, beendet]
  • Modernisierung bestehender (nicht geförderter) Ladeinfrastruktur [offen]

zum Online-Antragsverfahren

Der 6. Aufruf zur Förderung von Neuerrichtungen ist beendet. Die Antragstellung für die Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ist nicht mehr möglich.                                           

Die Antragstellung zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen bestehender Ladeinfrastruktur im Rahmen des 7. Aufrufs ist weiterhin möglich.

Zielstellung der Förderung

Ziel des Förderprogrammes ist es, den Aufwuchs an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt voranzutreiben und die Umsetzung des Ladeinfrastrukturkonzeptes zu fördern. Das Konzept hat zum Ziel, dass im Umkreis von 15 Autominuten ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt erreicht werden kann. Gleichzeitig soll bereits bestehende Ladeinfrastruktur, welche nicht gefördert wurde, modernisiert werden.

Was wird gefördert?

Für die Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur:

  • Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von 22 Kilowatt, die das Laden mit Wechselstrom (AC-Ladepunkt) oder mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen, und
  • Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt bis 100 Kilowatt, die das Laden mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen.

Für die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur:

  • Aufrüstung der Ladeeinrichtung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austauschen einzelner Komponenten) oder die Ersatzbeschaffung der Ladeeinrichtung (kompletter Austausch der Hardware) und
  • Ertüchtigung des Netzanschlusses des Ladestandortes (Erhöhung der Kapazität)

Wer kann gefördert werden?

Natürliche und juristische Personen

Wie hoch ist die Förderung?

Jeder Normalladepunkt mit einer Ladeleistung von

  • 22 Kilowatt bei Neuerrichtung bzw.
  • 11 – 22 Kilowatt bei Modernisierung

wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 2 500 Euro.

Jeder Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von über

  • 22 Kilowatt bis kleiner als 100 Kilowatt

wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 10 000 Euro.

Jeder Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von

  • 100 Kilowatt bei Neuerrichtung bzw.
  • 100 Kilowatt und höher bei Modernisierung

wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 20 000 Euro.

Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 10 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte an das Niederspannungsnetz. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000 Euro pro Person.

Downloads und Links

Die Förderaufrufe finden Sie hier:

Förderaufruf Errichtung

Förderaufruf Modernisierung

 

Weitere Formulare für die Vorhabenumsetzung und den Verwendungsnachweis finden Sie hier:

Empfangsbekenntnis / Rechtsbehelfsbelehrung

Mittelanforderung

Muster Vergabevermerk

Inbetriebnahmeprotokoll

Kurzanleitung OBELIS

Verwendungsnachweis

Übersicht Ausgabenbelege und Zahlungsnachweise

Vorschriften und Informationen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger finden Sie hier:

Richtlinie Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastrukturkonzept Sachsen-Anhalt

Ladesäulenverordnung

ANBest-P

ANBest-GK

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt? Dann wenden Sie sich an uns.

E-Mail: ladeinfrastruktur@nasa.de

Herr Krebs - (0391) 536 31 653

Herr Müller - (0391) 536 31 654