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Ladeinfrastrukturprogramm Sachsen-Anhalt

Hinweis

Das Ladeinfrastrukturprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist zum 31.12.2025 beendet worden. Eine weitere Förderung ist derzeit nicht vorgesehen. 

Informieren Sie sich im Portal Elektromobilität zum Thema alternative Antriebe und Elektromobilität. Hier finden Sie auch aktuelle Fördermöglichkeiten durch den Bund.

 

Aktuelle Förderaufrufe des Bundes

Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Angesprochen werden sowohl Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Bis 2030 werden hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereitgestellt.

Förderaufruf für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Förderaufruf für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.

Förderaufruf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.

Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Details der drei Förderaufrufe finden Sie hier.

Für Interessierte findet am Dienstag, 19.05.2026 um 09:30 Uhr eine kostenfreie Online-Veranstaltung statt. Die Anmeldung erfolgt hier.

Förderung für Mehrparteienhäuser

Aktuell hat der Bund ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Die Richtlinie adressiert Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand. Weitere Informationen finden Sie  hier.

Für die Beschaffung und den Betrieb von Elektrofahrzeugen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten der KfW. Hierbei werden sowohl der Fahrzeugaustausch und die Beschaffung von Ladeinfrastruktur, als auch die Umstellung gesamter Flotten entsprechend gefördert.  Insbesondere werden dabei auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) berücksichtigt. hier.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt? Dann wenden Sie sich an uns.