Ladeinfrastrukturprogramm
Aufruf zur Antragseinreichung
- Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur [bis 15. November 2022, beendet]
- Modernisierung bestehender (nicht geförderter) Ladeinfrastruktur [offen]
Der 6. Aufruf zur Förderung von Neuerrichtungen ist beendet. Die Antragstellung für die Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ist nicht mehr möglich.
Die Antragstellung zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen bestehender Ladeinfrastruktur im Rahmen des 7. Aufrufs ist weiterhin möglich.
Zielstellung der Förderung
Ziel des Förderprogrammes ist es, den Aufwuchs an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt voranzutreiben und die Umsetzung des Ladeinfrastrukturkonzeptes zu fördern. Das Konzept hat zum Ziel, dass im Umkreis von 15 Autominuten ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt erreicht werden kann. Gleichzeitig soll bereits bestehende Ladeinfrastruktur, welche nicht gefördert wurde, modernisiert werden.
Was wird gefördert?
Für die Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur:
- Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von 22 Kilowatt, die das Laden mit Wechselstrom (AC-Ladepunkt) oder mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen, und
- Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt bis 100 Kilowatt, die das Laden mit Gleichstrom (DC-Ladepunkt) ermöglichen.
Für die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur:
- Aufrüstung der Ladeeinrichtung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austauschen einzelner Komponenten) oder die Ersatzbeschaffung der Ladeeinrichtung (kompletter Austausch der Hardware) und
Ertüchtigung des Netzanschlusses des Ladestandortes (Erhöhung der Kapazität)
Wer kann gefördert werden?
Natürliche und juristische Personen
Wie hoch ist die Förderung?

Jeder Normalladepunkt mit einer Ladeleistung von
- 22 Kilowatt bei Neuerrichtung bzw.
- 11 – 22 Kilowatt bei Modernisierung
wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 2 500 Euro.
Jeder Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von über
- 22 Kilowatt bis kleiner als 100 Kilowatt
wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 10 000 Euro.
Jeder Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von
- 100 Kilowatt bei Neuerrichtung bzw.
- 100 Kilowatt und höher bei Modernisierung
wird gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 20 000 Euro.
Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 10 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte an das Niederspannungsnetz. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000 Euro pro Person.
Downloads und Links
Die Förderaufrufe finden Sie hier:
Weitere Formulare für die Vorhabenumsetzung und den Verwendungsnachweis finden Sie hier:
Empfangsbekenntnis / Rechtsbehelfsbelehrung
Inbetriebnahmeprotokoll
Übersicht Ausgabenbelege und Zahlungsnachweise
Vorschriften und Informationen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger finden Sie hier:
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt? Dann wenden Sie sich an uns.
E-Mail: ladeinfrastruktur@nasa.de
Herr Krebs - (0391) 536 31 653
Herr Müller - (0391) 536 31 654