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Förderung des Alltagsradverkehrs mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen des Bundes in den Jahren 2020 bis 2028  für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“.

Das Finanzhilfeprogramm „Stadt und Land“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es soll zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität beitragen.

Was wird gefördert?

  • der Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen für den Alltagsradverkehr,
  • der Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  •  betriebliche Maßnahmen, wie die Optimierung des Verkehrsflusses oder die Koordinierung aufeinander folgender Lichtsignalanlagen für den Radverkehr und getrennte Ampelphasen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr und
  • die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, soweit das Konzept eine erforderliche Grundlage für die Umsetzung einer daraus folgenden investiven Maßnahme ist.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragstellung

Die Anträge sind in zweifacher Ausfertigung zu richten an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Referat 36.3 - Radverkehrskoordination - Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg

Die Fördermittel für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft. Bereits vorliegende Förderanträge aus dem Jahr 2022, die aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel bisher nicht bewilligt werden konnten, haben Vorrang. Neue Anträge können gestellt, aber nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel sukzessive bewilligt werden.

Bei Fragen zur Antragstellung schreiben Sie bitte eine E-Mail an:

radverkehrskoordination-mid@sachsen-anhalt.de

Zentrale Bewilligungsbehörde für das Land Sachsen-Anhalt ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) Am Alten Theater 4, 39104 Magdeburg.

Downloads und Links

Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, muss beim für die Antragstellung zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.

Für die Antragstellung ist das Antragsformular einschließlich der entsprechenden Anlagen und den im Antragsformular und den Anlagen aufgeführten Unterlagen einzureichen. Antragsformulare sind auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt unter https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/verkehr/radverkehr/radverkehrsfoerderung-in-sachsen-anhalt/stadt-und-land.

Nach Vorlage der Bestätigung und dem Ergebnis der Prüfung der Förderwürdigkeit des Vorhabens durch den Bund wird Ihr Förderantrag an die zuständige Bewilligungsbehörde, die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH weitergeleitet.

Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen von der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).

Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen.

Mittelanforderung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Mittelanforderung – Anlage Ausgabeblatt (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Verwendungsnachweisführung verpflichtet.

Den entsprechenden Nachweis reichen Sie bitte bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH ein.

Die Formulare für die Nachweisführung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt unter https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/verkehr/radverkehr/radverkehrsfoerderung-in-sachsen-anhalt/stadt-und-land abrufbar.

Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:

Sonderprogramm „Stadt und Land“ - Merkblatt

Baustellenschild (wird in Kürze veröffentlicht)

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales

Kontakt

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

E-Mail: radverkehrskoordination-mid@sachsen-anhalt.de