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REVITA

Was wird gefördert?

Die Revitalisierung von Empfangsgebäuden umfasst u. a.:

  • Einrichtungen des Fahrkartenverkaufs, der Fahrgastinformation/Anschlusssicherung sowie Anlagen zur Erhöhung des Services und der Fahrgastsicherheit (Mobilitätszentrale),
  • Wartebereiche,
  • Toiletten für Fahrgäste,
  • touristische Infopunkte,
  • Fahrradparkraum inkl. Abstellmöglichkeiten, Verleih und Reparaturservice,
  • barrierefreier Zugang zum Empfangsgebäude und
  • die Modernisierung der Gebäudehülle sowie Abbrucharbeiten.

Wer kann gefördert werden?

Öffentliche sowie private Eigentümer werden unterstützt, wenn das Bahnhofsgebäude modernisiert wird und dabei öffentliche sowie verkehrliche Funktionen aufnimmt.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass nur Ausgaben gefördert werden können, die fahrgastrelevant sind.

Sie können sich darunter nichts Konkretes vorstellen und suchen nach Inspiration?
Seit 2008 konnten wir zusammen mit unseren Partnern schon einige REVITA-Maßnahmen erfolgreich realisieren, z. B. in Salzwedel, Bad Kösen und Lutherstadt Eisleben. Fotos und Details zu einzelnen Projekten finden Sie auf der Internetseite zum Programm REVITA.

Downloads und Links

Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, ist zuvor in das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes aufzunehmen. Dafür ist eine Anmeldung bei der NASA GmbH notwendig.

Anmeldung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Nach Anmeldung und bestätigter Aufnahme in das REVITA-Programm registrieren Sie sich bitte im Förderportal der NASA GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Förderportal der NASA GmbH

Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.

Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).

Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen. Das Ausgabeblatt ist ausgefüllt der Mittelanforderung beizufügen, wenn bereits Zahlungen geleistet worden sind. Bitte beachten Sie, dass das Ausgabeblatt fortlaufend im gesamten Projektzeitraum zu pflegen ist.

Mittelanforderung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgabeblatt.xlsx (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Dem Verwendungsnachweis ist das fortlaufend ausgefüllte Ausgabeblatt beizufügen.

Verwendungsnachweis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:

Verwaltungsvorschriften-EntflechtG_Verkehr.pdf (Diese treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.)

ANBEST_GK.pdf

ANBEST_P.pdf

NBEST_BAU.pdf

Hinweisblatt_Freistellungsbescheinigung.pdf

Muster_Baustellenschild_REVITA.pdf

Kontakt

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 413
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99