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Schnittstellenprogramm

Was wird gefördert?

Der Bau, Ausbau und die Umgestaltung von SPNV-Schnittstellen umfasst:

  • Bahnhofsvorplätze
  • Busbahnhöfe und Bushaltestellen
  • Fahrradabstellanlagen
  • P+R-Plätze
  • Kurzzeitparkflächen
  • Stellplätze für den Taxibetrieb
  • Fahrgastinformation

 

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger des Schnittstellenprogramms sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Verkehrsinfrastrukturunternehmen,
  • Verkehrsunternehmen sowie deren Zusammenschlüsse und
  • juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn sie öffentliche Aufgaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden wahrnehmen.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können sich darunter nichts Konkretes vorstellen und suchen nach Inspiration?
Seit 1997 konnten wir zusammen mit unseren Partnern schon über 100 Schnittstellenmaßnahmen erfolgreich realisieren, z. B. in Dessau Hauptbahnhof, Merseburg Hauptbahnhof und Zerbst/Anhalt.

 

In unserer Broschüre zum Schnittstellenprogramm erfahren Sie mehr

Die NASA Gmbh unterstützt mit dem Schnittstellen- programm Gemeinden in Sachsen-Anhalt dabei, ihre Bahnhöfe aufzuwerten. Weitere Informationen zu den Fördermodalitäteten erhalten Sie in unserer Schnittstellenbroschüre

Downloads und Links

Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, ist zuvor in das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes aufzunehmen. Dafür ist eine Anmeldung bei der NASA GmbH notwendig.

Anmeldung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Nach Anmeldung und bestätigter Aufnahme in das Schnittstellenprogramm registrieren Sie sich bitte im Förderportal der NASA GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Förderportal der NASA GmbH

Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.

Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).

Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen. Das Ausgabeblatt ist ausgefüllt der Mittelanforderung beizufügen, wenn bereits Zahlungen geleistet worden sind. Bitte beachten Sie, dass das Ausgabeblatt fortlaufend im gesamten Projektzeitraum zu pflegen ist.

Mittelanforderung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgabeblatt.xlsx (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Dem Verwendungsnachweis ist das fortlaufend ausgefüllte Ausgabeblatt beizufügen.

Verwendungsnachweis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:

Verwaltungsvorschriften-EntflechtG_Verkehr.pdf (Diese treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.)

ANBEST_GK.pdf

ANBEST_P.pdf

NBEST_BAU.pdf

Hinweisblatt_Freistellungsbescheinigung.pdf

Muster_Baustellenschild_SSP.pdf

Kontakt

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 414
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99