Haltestellenprogramm
Was wird gefördert?
Fördergegenstände des Haltestellenprogramms sind:
die Ersterfassung des Ist-Zustandes der Barrierefreiheit an ÖSPV-Haltestellen zur Beauskunftung barrierefreier Reiseketten über INSA und Mobilitätsportal Mitteldeutschland,
der barrierefreie Neubau und Ausbau von ÖSPV-Haltestellen,
die Beschaffung und Montage von einheitlich gestalteten Haltestellenschildern, Aushangkästen und Vitrinen, wenn diese der Verbesserung der statischen Fahrgastinformation an ÖSPV-Haltestellen dienen,
Pilotprojekte, die im Zusammenhang mit dem Thema Barrierefreiheit stehen und
Anwendungen zur Erhöhung der selbstbestimmten Orientierung blinder oder sehbehinderter Menschen.
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als ÖSPV-Aufgabenträger. Sie beantragen die Zuwendungen gebündelt für ihren Zuständigkeitsbereich und leiten die Mittel ggf. an die für die Haltestellen zuständigen Baulastträger bzw. die für die Haltestellenschilder und Aushängkästen zuständigen Verkehrsunternehmen weiter. Gemeinden, die Interesse an einer Förderung auf ihrem Gebiet haben, wenden sich an ihren jeweiligen ÖSPV-Aufgabenträger.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt je nach Fördergegenstand maximal 50 % bzw. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Fördergegenstand gelten unterschiedliche Höchstbeträge.
Die Förderrichtlinie wird aktuell überarbeitet. Für das Jahr 2026 können keine Anträge eingereicht werden.
Kontakt
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 243
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99