ÖSPV im Bahn-Bus-Landesnetz
Was wird gefördert?
- Einrichtung zusätzlicher Fahrten auf Linien des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit dem Ziel, die Angebotsstandards des Bahn-Bus-Landesnetzes sicherzustellen,
- Umsetzung der einheitlichen Qualitätsstandards des Bahn-Bus-Landesnetzes sowie der Vorgaben zur Anerkennung überregionaler Tarifangebote auf Linien des ÖSPV.
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger sind die für die jeweiligen Linien bzw. Linienteile örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte als ÖSPV-Aufgabenträger. Sofern eine Linie mehrere Konzessionsinhaber betrifft, ist je Linie nur ein gemeinsamer Förderantrag durch einen die Federführung übernehmenden Aufgabenträger möglich.
Wie hoch ist die Förderquote?
Für zusätzlich eingerichtete Fahrten gemäß Definition im Erlass beträgt die Zuwendung 1,85 € je Fahrplankilometer. Für die Gewährleistung der im Erlass benannten Qualitätsstandards auf bereits vorhandenen Fahrten beträgt die Zuwendung 0,30 € je Fahrplankilometer.
Neuaufstellung einer Richtlinie
Derzeit ist eine neue Richtlinie zur Förderung des ÖSPV im Bahn-Bus-Landesnetz in Arbeit. Zu gegebener Zeit stellen wir die neue Richtlinie für Sie unter den Downloads und Links zur Verfügung.
Downloads und Links
Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt. Bitte wählen Sie je nach Fördergegenstand das zutreffende Antragsformular aus.
Antrag_Qualität.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Antrag_nach_Genehmigungswettbewerb.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Antrag_Standard.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Antrag_Optimierung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.
Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).
Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf(Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen.
Mittelanforderung_Mitte_Maerz.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Mittelanforderung_Ende_Maerz.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Mittelanforderung_variable_Zahltermine (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Bitte wählen Sie je nach Fördergegenstand das zutreffende Formular aus.
Verwendungsnachweis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_nach_Genehmigungswettbewerb.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_Optimierung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:
Kontakt
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 433
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99
E-Mail: foerderung@nasa.de