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Fördermöglichkeiten

Bund und Land fördern den Ausbau der Elektromobilität. Insbesondere für den Aufbau der dafür notwendigen öffentlichen Ladeinfrastruktur gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen zu diesen Förderprogrammen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie uns gern persönlich an. Wir beraten und unterstützen Sie auf den Weg in die emissionsfreie Mobilität.

Kompetenzzentrum Intelligente Verkehrssysteme, Grüne Mobilität und Logistik
Am Alten Theater 4
39104 Magdeburg
Tel.:     0391 53631-0
Mail:    ladeinfrastruktur@nasa.de

Sachsen-Anhalt hat bereits im Jahr 2017 mit dem Ladeinfrastrukturkonzept den rechtlichen Rahmen für die Förderung von Ladeinfrastruktur geschaffen. Ausgehend von den damals bereits existierenden Ladesäulen wurde bis zum Jahr 2020 ein Bedarf von mindestens 1.300 weiteren, öffentlich zugänglichen Ladesäulen ermittelt.

Ziel der Umsetzung des Konzeptes und der damit einhergehenden Förderung ist es, im Umkreis von 15 Minuten Fahrzeit mindestens einen öffentlichen zugänglichen Ladepunkt zur Verfügung stellen zu können. Es wird das Ziel verfolgt, den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stützen und auf dessen Verstetigung hinzuwirken.

So ist es seit Auflage der Förderung gelungen, landesweit 79 öffentlich zugängliche Ladepunkte zu installieren. Hierfür wurden insgesamt 1,475 Mio. EUR seit 2018 zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt bisher (Stand 09/2022) 1040 Ladepunkte errichtet worden.

Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs wurden in Sachsen-Anhalt für die Haushaltsjahre 2022 – 2025 erneut 5.000.000,00 Euro für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt.

Informationen zur Beantragung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt mit einem oder mehreren Ladepunkten. Gefördert werden fest installierte und mobile Normal- und Schnellladepunkte.

Neben der Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten wird auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten gefördert, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Prüfen Sie auf unserer Infoseite zum Ladeinfrastrukturprogramm, ob es einen aktuellen Förderaufruf gibt und ob Sie antragsberechtigt sind.

Hier geht direkt es zum Online-Antragsverfahren.

Haben Sie Fragen zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Sachsen-Anhalt? Dann wenden Sie sich an uns.

E-Mail: ladeinfrastruktur@nasa.de
Herr Müller: +49 391 53631-654
Herr Krebs: +49 391 53631-653

Auch der Bund fördert den Ausbau der Elektromobilität vielfältig mit unterschiedlichen Programmen und für unterschiedliche Zielgruppen. Auf den folgenden Seiten möchten wir über die Angebote informieren.

Umweltbonus

Auch der Kauf eines privaten Elektro-Autos wird gefördert. Insgesamt können über die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) bis zu 9.000,00 Euro bei der Anschaffung eines Neuwagens, der nach dem 3. Juni 2020, oder eines jungen Gebrauchtwagens, der nach dem 4. November 2019 zugelassen wurde, geltend gemacht werden, wovon der Bund maximal 6.000,00 Euro und die Hersteller jeweils bis zu 3.000,00 Euro beisteuert.

Ab 2023 werden Änderungen zum Umweltbonus in Kraft treten. Die dann geltende Innovationsprämie, die vorläufig bis 2025 gelten soll, schließt sogenannte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge aus. Finanziert werden dann rein batterieelektrische Fahrzeuge und Wasserstoff-Brennstoffzellenautos.

Bis Ende 2022 staffelt sich der Gesamtanteil der Förderung entsprechend des Anschaffungspreises. Ab 2023 soll diese Staffelung entfallen und ein Pauschalbetrag ausgezahlt werden.

Alle relevanten Informationen sowie Zugang zu den Antragformularen finden Sie auf diesen Seiten des  Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie)

Die bundeseigene NOW GmbH koordiniert die im Auftrag von Bundesministerien veröffentlichten Förderprogramme im Bereich der nachhaltigen, emissionsfreien Mobilität und Energieversorgung, konkret in den Bereichen Alternative Kraftstoffe & Technologien, Batterie & Ladeinfrastruktur sowie Alternative Antriebe. Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf diesen Seiten der  NOW-GmbH.

Seit Dezember 2019 ist hier auch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur angesiedelt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

An Unternehmen richtet sich der Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, der über einen Antrag bei der Kreditanstalt in Anspruch genommen werden kann. Bis zu 900 Euro können hier je Ladepunkt beantragt werden. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen und schließt auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit ein. Weitere Informationen finden Sie bei der KfW.