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Kommen Sie auf die gute Seite der Macht. Machen Sie Mobilität für alle.

Wir gestalten im Auftrag des Landes den öffentlichen Nahverkehr in Sachsen-Anhalt. Sind sie dabei? Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für die Zukunft stellen und Signale für die Umwelt setzen.

Stellenangebote:

Wir freuen uns auch über Ihre Initiativbewerbung: bewerbung@nasa.de.


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Ein Land in Takt bringen

Die NASA GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.

Wir kümmern uns um die Regionalzüge und fördern ausgewählte Buslinien.

Wir wirken nachhaltig für den Ausbau des ÖPNV im ganzen Bundesland.

Einfach Kontakt aufnehmen

Als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Verwaltungsleiterin Gabi Warnecke gerne zur Verfügung.

Gabi Warnecke
0391 53631-130
gabi.warnecke@nasa.de

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Häufig gestellte Fragen

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben in deutscher Sprache, in dem Sie Ihre Motivation und Qualifikation für die Stelle darlegen
  • einen aktuellen Lebenslauf mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer Aus- und Weiterbildung und Ihrer Berufserfahrung
  • relevante Zeugnisse und Nachweise über Ihre Qualifikationen und Weiterbildungen
  • gegebenenfalls Arbeitsproben oder Referenzen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Alle einzureichenden Unterlagen müssen für digitale Bewerbungen im PDF-Format vorliegen. Es wird empfohlen, die gesamte Bewerbung einschließlich der Anhänge in einem einzigen PDF-Dokument zusammenzufassen. Insgesamt dürfen die Dokumente bei einer Bewerbung über das Online-Formular nicht größer als 10 MB und bei einer Bewerbung per E-Mail nicht größer als 5 MB sein. Sollten Ihre Anlagen dieses Limit überschreiten, teilen Sie Ihre Bewerbung einfach in mehrere Teile auf. Komprimierte Dateien (.zip oder ähnliches) werden von uns aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet. Außerdem muss aus der Bewerbung hervorgehen, für welche Stelle Sie sich bewerben. Bei Bewerbungen per E-Mail oder Post geben Sie bitte dafür auch das in der Ausschreibung genannte Stichwort an.

Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Wenn wir der Meinung sind, dass Sie grundsätzlich für die Stelle geeignet sind, laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch einladen können. Sollte es auf eine Stellenausschreibung eine große Anzahl von Bewerbungen geben, werden zunächst jene Bewerber*innen eingeladen, die nach Aktenlage am besten für die Aufgaben geeignet sind. Die Dauer des Bewerbungsverfahrens ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich.

Selbstverständlich bemühen wir uns, Ihre Bewerbung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aus rechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, Sie vor Ablauf der Ausschreibungsfrist zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Häufig ist bereits in der Stellenausschreibung ein Zeitraum angegeben, in dem Vorstellungsgespräche stattfinden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt können Sie mit einer Rückmeldung rechnen. Sie können sich aber auch jederzeit bei der oben genannten Ansprechpartnerin über den Stand Ihrer Bewerbung informieren

Die NASA GmbH ist bestrebt, eine Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der sich Jede*r frei entfalten kann, um bestmögliche Arbeitsergebnisse zu erzielen. Mit Blick auf die Außenwirkung wird allerdings erwartet, dass alle Mitarbeitenden saubere und angemessene Kleidung tragen, die dem Charakter einer landespolitischen Institution entspricht. Ein direkter oder indirekter Zwang zum Tragen von Anzug, Kostüm oder ähnlichem besteht nicht. Dies gilt auch für das Bewerbungsgespräch.

Das in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für den öffentlichen Dienst verankerte Prinzip der so genannten Bestenauslese gibt verbindliche Kriterien für Personalauswahlentscheidungen vor. Dabei achtet die NASA GmbH streng auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Grundsätzlich kann die Arbeitszeit arbeitstäglich innerhalb der Rahmenarbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr geleistet werden. Es gibt keine Kernarbeitszeit, sondern eine sogenannte Funktionszeit zwischen 9 und 15 Uhr, freitags und vor Feiertagen zwischen 9 und 12.30 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Abteilungen arbeitsfähig sein. Für die einzelnen Mitarbeitenden besteht jedoch in der Regel keine Anwesenheitspflicht. Wichtige private Termine können daher in Absprache mit der Abteilungsleitung auch in dieser Zeit wahrgenommen werden. Dem Wunsch nach Teilzeitarbeit wird in der Regel entsprochen.

Sofern es keine Termine gibt, die eine Anwesenheit erforderlich machen, steht es den Mitarbeitenden frei, auf eigenen Wunsch mobil statt im Büro zu arbeiten. Für einige Stellen, wie z.B. im Sekretariat, kann mobiles Arbeiten leider nicht angeboten werden. Wenn Sie diesbezüglich eine spezifische Auskunft benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Die Vergütung bei der NASA GmbH richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In allen Stellenausschreibungen ist daher angegeben, in welcher Entgeltgruppe die entsprechende Stelle angesiedelt ist. Die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Die aktuelle Entgelttabelle ist bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abrufbar. Für Praktika wird eine Aufwandsentschädigung von monatlich 400 € brutto gezahlt. Die Vergütung von studentischen Hilfskräften richtet sich nach dem Mindestlohngesetz.

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