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Schnittstellenprogramm

Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und Verknüpfung des SPNV mit anderen Verkehrsträgern.

Aus dem Schnittstellenprogramm können insbesondere die Neugestaltung von Bahnhofsvorplätzen und Zuwegungen, Bushaltestellen, Park+Ride- und Kurzzeitstellplätze, Taxistellplätze, Fahrradabstellanlagen, Sanitäreinrichtungen für Fahrgäste und Fahrgastinformationssysteme gefördert werden. Finanziell unterstützt wird ebenfalls die Erschließung von Bahnhofsrückseiten durch die Verlängerung von Personenunterführungen.

Zuwendungsempfänger können kommunale Gebietskörperschaften, Verkehrsinfrastrukturunternehmen und Verkehrsunternehmen sowie deren Zusammenschlüsse sein. Bei Verkehrsleitsystemen, Park+Ride-Anlagen und Bike+Ride-Anlagen können auch juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts Zuwendungsempfänger sein, wenn sie öffentliche Aufgaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden wahrnehmen.