ÖPNV-Optimierungsverkehr
In der Regel als Ersatz für ehemalige Bahnstrecken wird die Angebotsausweitung auf Relationen des ÖSPV gefördert, sofern dafür ein Verkehrsbedürfnis erwartet wird. Die Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung zwischen dem Land und den kommunalen Aufgabenträgern.
Gefördert werden grundsätzlich nur ÖSPV-Relationen, die im Land Sachsen-Anhalt verlaufen. In begründeten Einzelfällen können Relationen in benachbarte Bundesländer gefördert werden, wenn dadurch grenzüberschreitende Verbindungen zu zentralen Orten des anderen Bundeslandes in unmittelbarer Nähe der Grenze zu Sachsen-Anhalt hergestellt werden.
Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger des ÖSPV nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA.
Dieses Förderprogramm endet mit Ablauf des Jahres 2010 und wird durch das Förderprogramm ÖPNV-Landesnetz unter neuen Fördervoraussetzungen ersetzt.
Zu den Formularen und Vorschriften
