ÖPNV-Landesnetz
Das ÖPNV-Landesnetz fasst Bahn- und Busverbindungen von besonderem Landesinteresse unabhängig von der Aufgabenträgerschaft zusammen. Definiert werden sie im ÖPNV-Plan auf der Grundlage qualitativer Anforderungen nach raumordnerischen, verkehrlichen, touristischen und wirtschaftlichen Kriterien. Für Bus-Relationen erfolgt die Ausgestaltung des ÖPNV-Landesnetzes in Abstimmung zwischen dem Land und den kommunalen Aufgabenträgern auf der Grundlage des ÖPNV-Plans.
Gefördert wird die Einbeziehung von Relationen des ÖSPV in das ÖPNV-Landesnetz (Netzintegration), sofern die betreffenden Relationen von den kommunalen Aufgabenträgern verantwortet werden und für diese ein besonderes Landesinteresse festgestellt wurde.
Gefördert werden grundsätzlich nur ÖSPV-Relationen, die im Land Sachsen-Anhalt verlaufen. In begründeten Einzelfällen können Relationen in benachbarte Bundesländer gefördert werden, wenn dadurch grenzüberschreitende Verbindungen zu zentralen Orten des anderen Bundeslandes in unmittelbarer Nähe der Grenze zu Sachsen-Anhalt hergestellt werden.
Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger des ÖSPV nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA, in deren Gebiet ganz oder teilweise Relationen des ÖPNV-Landesnetzes gemäß ÖPNV-Plan verlaufen.
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