Quer-durchs-Land-Ticket
ist ideal für deutschlandweite Ausflüge in der Gruppe oder mit der Familie.
Wo gilt ein Quer-durchs-Land-Ticket?
Es gilt deutschlandweit in allen Regionalzügen (RB, IRE, RE) und S-Bahnen der DB und anderer teilnehmender Eisenbahnen in der 2. Klasse.
Wer kann damit fahren?
- bis zu fünf Personen oder
- Eltern-/Großelternteil sowie ggf. eine weitere Person (max. 2 Erwachsene). Der auf der Fahrkarte eingetragene Erwachsenen kann beliebig viele eigene Kinder/Enkelkinder (bis einschließlich 14 Jahre) kostenfrei mitnehmen.
Wann gilt es?
Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt montags bis freitags von 9 bis 3 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten. Ist der Geltungstag ein bundeseinheitlicher Feiertag, dann gilt das Ticket bereits ab 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.
Was kostet das Ticket?
QdL-Ticket | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet unter www.bahn.de | 44 € | 50 € | 56 € | 62 € | 68 € |
Erwerb im personenbedienten Verkauf (außer Verkauf im Zug) | 46 € | 52 € | 58 € | 64 € | 70 € |
Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen , falls personenbedienter Verkauf im Zug statt-findet1) | 48,20 € | 54,80 € | 61,40 € | 68,00 € | 74,60 € |
1) Ist an der DB-Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben.
Es besteht keine Möglichkeit der Erstattung und des Umtauschs des Tickets.
Für Fahrten vor Beginn / nach Ablauf der Geltungsdauer sind Fahrkarten bis zum ersten / ab dem letzten Haltebahnhof erforderlich, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Das Ticket ist nur gültig, wenn auf dem Ticket (vorgesehene Felder) vor Reiseantritt der Inhaber mit der längsten Reisestrecke unauslöschlich mit Druckbuchstaben eingetragen wird: Geltungstag, Name und Vorname; eine nachträgliche Eintragung bewirkt die Ungültigkeit des Tickets. Bei Kontrollen ist die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
