Fahrgastrechte
Bahnkunden im Nah- und Fernverkehr besitzen seit dem 29.07.2009 bundesweit einheitliche, gesetzlich verbriefte Fahrgastrechte. Erstmals haben Reisende beispielsweise einen Entschädigungsanspruch, wenn sie ihren Zielbahnhof ab 60 Minuten verspätet erreichen.
Hier finden Sie dazu eine Kundeninformation der Deutschen Bahn AG sowie eine Übersicht häufig gestellter Fragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fahrgastrechte.info.
Bei Komplikationen können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.